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Revision von Altanlagen vom 30.01.2013 - 17:30
Altanlagen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Großfeuerungsanlagen-Verordnung. Altanlagen sind Anlagen im Sinn des BImSchG, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung (1.7.1983) bestanden haben oder genehmigt waren. Die Emissionsgrenzen für Altanlagen liegen erheblich über denen für Neuanlagen.
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