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Altersfreibetrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bis 1989 vom Einkommen abzuziehender Betrag für Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hatten (§ 32 VIII EStG, inszwischen aufgehoben); dann in den Altersentlastungsbetrag einbezogen. Altersfreibeträge existierten auch bei früher erhobener Vermögensteuer.

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