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Analogie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Wissenschaftstheorie:

    Übereinstimmung von Objekten bez. bestimmter Merkmale; zu unterscheiden sind verschiedene Grade der Analogie, im Grenzfall Übergang zur Identität.

    Isomorphie: Sehr weit gehende Ähnlichkeit hinsichtlich der Struktur von Objekten.

    Funktionsanalogie: Übereinstimmung unterschiedlicher Objekte oder Systeme hinsichtlich der von ihnen zu erfüllenden Funktionen.

    In der Wissenschaft gelten Analogieschlüsse als wichtiges Mittel der Erkenntnisgewinnung (Heuristik).

    II. Juristischer Sprachgebrauch:

    Die sinngemäße Anwendung eines einzelnen Rechtssatzes (Rechtsvorschrift auf einen im Gesetz nicht genannten Tatbestand (Gesetzesanalogie)). Bei der Rechtsanalogie wird ein gesetzesgeberischer Gedanke, der sich in sachlich unterschiedlichen Rechtsvorschriften findet, auf einen nicht ausdrücklich geregelten Fall angewendet. Anderes gilt, wenn sich aus der oder den Rechtsvorschriften ergibt, dass sie einer analogen Verwendung nicht zugänglich sein sollen. Ein Analogieverbot folgt aus Art. 103 II GG für den Bereich des materiellen Strafrechts zu Ungunsten des Beschuldigten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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