Zitierfähige Version
- Revision von Analogie vom 07.05.2018 - 15:46
- Revision von Analogie vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Analogie vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Analogie vom 07.12.2017 - 15:54
- Revision von Analogie vom 28.02.2013 - 15:00
- Revision von Analogie vom 03.08.2010 - 16:18
- Revision von Analogie vom 10.02.2010 - 12:54
- Revision von Analogie vom 24.11.2009 - 15:10
- Revision von Analogie vom 27.08.2009 - 09:09
- Revision von Analogie vom 10.07.2008 - 15:32
Analogie
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
I. Wissenschaftstheorie:
Übereinstimmung von Objekten bez. bestimmter Merkmale; zu unterscheiden sind verschiedene Grade der Analogie, im Grenzfall Übergang zur Identität.
Isomorphie: Sehr weit gehende Ähnlichkeit hinsichtlich der Struktur von Objekten.
Funktionsanalogie: Übereinstimmung unterschiedlicher Objekte oder Systeme hinsichtlich der von ihnen zu erfüllenden Funktionen.
In der Wissenschaft gelten Analogieschlüsse als wichtiges Mittel der Erkenntnisgewinnung (Heuristik).
II. Juristischer Sprachgebrauch:
Die sinngemäße Anwendung eines einzelnen Rechtssatzes (Rechtsvorschrift auf einen im Gesetz nicht genannten Tatbestand (Gesetzesanalogie)). Bei der Rechtsanalogie wird ein gesetzesgeberischer Gedanke, der sich in sachlich unterschiedlichen Rechtsvorschriften findet, auf einen nicht ausdrücklich geregelten Fall angewendet. Anderes gilt, wenn sich aus der oder den Rechtsvorschriften ergibt, dass sie einer analogen Verwendung nicht zugänglich sein sollen. Ein Analogieverbot folgt aus Art. 103 II GG für den Bereich des materiellen Strafrechts zu Ungunsten des Beschuldigten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon