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Revision von Anatozismus vom 10.05.2008 - 14:22
Anatozismus
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verzinsung aufgelaufener Zinsen. Anatozismus aufgrund einer im Voraus getroffenen Vereinbarung ist durch § 248 I BGB verboten.
Ausnahmen sind für Kreditinstitute gemäß § 248 II BGB. – Vgl. auch Zinseszinsen.
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