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Revision von Arbeitnehmerzulage vom 28.02.2013 - 11:08
Arbeitnehmerzulage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine frühere Förderung für Arbeitnehmer im Rahmen der ausgelaufenen Förderung der Wirtschaft von Berlin (West).
Anders: Arbeitnehmer-Sparzulage.
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