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Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Dachverband von 38 Mitgliedsverbänden (u.a. Verbraucherzentralen, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Mieterbund); gegründet 1953; Sitz in Bonn.

    Aufgaben: Vertretung der Interessen gegenüber Legislative und Exekutive sowie bei Wirtschaftsorganisationen (Verbraucherpolitik); Förderung und Koordinierung der Tätigkeit der Mitgliedsorganisationen und -institutionen sowie Unterrichtung der Verbraucher durch eigene Einrichtungen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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