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Arbeitsplatzrechner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Arbeitsplatzcomputer; Rechner (i.d.R. PC) für den professionellen Einsatz an einem Arbeitsplatz. Wird funktional an die Erfordernisse dieses Arbeitsplatzes (Aufgabe) angepasst. Arbeitsplatzrechner tragen zur Dezentralisierung der elektronischen Datenverarbeitung bei.
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