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Arbeitsspeicher

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hauptspeicher; Zentralspeicher, in dem die laufenden Programme und die von diesen bearbeiteten Daten gehalten werden. Aus dem Arbeitsspeicher entnimmt der Zentralprozessor während des Programmablaufs (Programm) den nächsten auszuführenden Maschinenbefehl sowie die von diesem benötigten Daten aufgrund der explizit oder implizit angegebenen Adressen; nach Ausführung des Befehls werden die Ergebnisse im Arbeitsspeicher abgelegt.

    Vgl. auch virtueller Speicher.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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