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Revision von Arrondierung vom 16.01.2013 - 17:46

Arrondierung

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    Zusammenlegung von Grundbesitz. Arrondierung kann auf privater Basis oder im Rahmen eines amtlich durchgeführten Flurbereinigungsverfahrens (Flurbereinigung) erfolgen. Eine Total-Arrondierung bedeutet, dass alle früher verstreut gelegenen Grundstücke eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Einheit zusammengefasst werden. Eine Aussiedlung ist dabei nicht zwingend erforderlich.

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