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Assekuranzprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Besteuerungsprinzip, das die Besteuerung durch den Staat als Versicherungsprämie für den von ihm gewährten Personen- und Eigentumsschutz rechtfertigt. Assekuranzprinzip ist insoweit mit dem Äquivalenzprinzip verwandt.
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