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Athener Übereinkommen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beförderung, Leistungsträger

    insofern erfolgte eine Umsetzung in deutsches Recht in den §§ 664 ff HGB. Die Rechte des Seereisenden sollen gestärkt werden (Protokoll von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974).

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