Zitierfähige Version
- Revision von Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) vom 01.11.2017 - 15:14
- Revision von Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) vom 12.02.2013 - 15:30
- Revision von Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) vom 28.09.2011 - 09:45
- Revision von Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) vom 03.02.2010 - 10:53
- Revision von Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) vom 16.09.2009 - 08:05
Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Abk. AVAD; 1. Begriff: Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft und der privaten und öffentlichen Bausparkassen.
2. Ziel: Dient der Fernhaltung unlauterer Personen vom Versicherungs- und Bausparkassen-Außendienst. Die Unternehmen sind verpflichtet, bei Beginn der Zusammenarbeit mit gebundenen Vermittlern sowie Maklern und Mehrfirmenvertretern eine Auskunft bei der AVAD einzuholen. Von den Unternehmen werden die Aufnahme und die Beendigung eines Dienst-/Agenturverhältnisses bzw. einer Courtagevereinbarung der AVAD gemeldet.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon