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Ausschüttungsbelastung
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1. Begriff des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens von 1977 bis 2000: Das Anrechnungsverfahren schrieb dem Empfänger einer Dividende die Körperschaftsteuer gut, die die ausschüttende Gesellschaft zuvor für den ausgeschütteten Betrag bezahlt hatte. Hierfür war es nötig bzw. zumindest erwünscht, dass auf den ausgeschütteten Gewinnen stets dieselbe Höhe an körperschaftsteuerlicher Vorbelastung (zuletzt 30 Prozent) ruhte, damit die Höhe der gutzuschreibenden Beträge sich technisch hinreichend einfach ermitteln ließ. Daher schrieb das System vor, dass bei der Ausschüttung von Gewinnen durch eine Kapitalgesellschaft grundsätzlich dieselbe Vorbelastung herzustellen war, die sog. Ausschüttungsbelastung. Bei geringer belasteten Gewinnen wurde also anlässlich der Ausschüttung eine Nachbelastung vorgenommen, um die Belastung auf die Höhe der Ausschüttungsbelastung anzuheben (Körperschaftsteuer-Erhöhung), bei höher vorbelasteten Gewinnen dagegen eine Absenkung der Belastung (Körperschaftsteuer-Minderung) durch Erstattung der überschießenden Belastung an die Gesellschaft vorgenommen.
2. Ausgenommen von der Herstellung der Ausschüttungsbelastung waren zuletzt Ausschüttungen, die aus den Rücklagenbeständen EK 01 (in Deutschland steuerfreie Einkünfte ausländischer Herkunft) und EK 04 (ehemalige Einlagen der Eigentümer, z.B. Agio) erfolgten.
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