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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früherer Begriff des Umsatzsteuerrechts: Um das Gebiet der DDR nicht als „Ausland“ bezeichnen zu müssen, wurden während der Dauer der dt. Teilung im UStG das Gebiet der Bundesrepublik als „Erhebungsgebiet“ und der Rest der Welt als „Außengebiet“ bezeichnet. Durch die dt. Wiedervereinigung konnten diese Begriffe dann durch die Begriffe Inland und Ausland ersetzt werden.

     

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