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Auszehrungsverbot

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Prinzip in der  betrieblichen Altersversorgung (bAV), nach dem eine Reduzierung der erstmalig festgesetzten betrieblichen Ruhegeldleistungen (auch) gegen eine periodische Anhebung von anderweitigen Versorgungsbezügen unzulässig ist. Das Auszehrungsverbot bezieht sich nur auf laufende Versorgungsleistungen (nicht auf Anwartschaften). Vgl. § 5 I BetrAVG.

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