Auszehrungsverbot
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Prinzip in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), nach dem eine Reduzierung der erstmalig festgesetzten betrieblichen Ruhegeldleistungen (auch) gegen eine periodische Anhebung von anderweitigen Versorgungsbezügen unzulässig ist. Das Auszehrungsverbot bezieht sich nur auf laufende Versorgungsleistungen (nicht auf Anwartschaften). Vgl. § 5 I BetrAVG.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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