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autonome Satzungen
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Rechtsnormen, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Autonomie erlassen werden.
Die für das Steuerrecht relevante Autonomie der Gemeinden ist durch Art. 105 IIa und Art. 106 VI 2 GG begrenzt, sodass den Gemeinden nur das Recht eingeräumt wird, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (z.B. Zweitwohnungsteuer) und die Hebesätze der Realsteuern im Rahmen der Gesetze festzusetzen.
Vgl. auch Steuerrecht.
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