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Bahnversicherungsanstalt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ehemalige Sonderanstalt für die Durchführung der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten der Deutschen Bahn AG (§§ 125 Nr. 1, 135 SGB VI a.F.); seit 1.10.2005 in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aufgegangen (§§ 125 II, 129, 130, 132 ff. SGB VI n.F.).

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