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Bank-zu-Bank-Kredit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kreditgewährung einer inländischen Bank an eine ausländische Bank zur Finanzierung eines Exportgeschäftes. Die inländische Bank zahlt den B.-z.-B.-K. i.Allg. nicht an die ausländische Bank, sondern an den Exporteur gegen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsnachweise aus. B.-z.-B.-K. sind somit ebenso wie Bestellerkredite der Gruppe (zweck)gebundene Finanzkredite zuzuordnen. Die ausländische Bank schließt ihrerseits einen Kreditvertrag mit dem Importeur ab.
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