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Bankumsätze

Definition: Was ist "Bankumsätze"?

Bezeichnung für bestimmte Umsätze von Unternehmen (auch von Nichtbanken), für die umsatzsteuerlich teilweise besondere Bestimmungen existieren.

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    1. Umsatzsteuerfreie Bankumsätze (auch wenn sie von Nichtbanken erbracht werden):
    (1) Gewährung, Vermittlung und Verwaltung von Krediten sowie Verwaltung von Kreditsicherheiten;
    (2) Umsätze und Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln; das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden;
    (3) Umsätze im Geschäftsverkehr mit Geldförderungen und Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen;
    (4) Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren;
    (5) Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren;
    (6) Umsätze und Vermittlung von Umsätzen von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen;
    (7) Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und ähnlichen Sicherheiten sowie Vermittlung dieser Umsätze;
    (8) Verwaltung von Sondervermögen (ab 29.12.2007: Investmentvermögen) nach dem Investmentgesetz und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i.S.d. Versicherungsaufsichtsgesetzes;
    (9) Umsätze von inländischen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert (§ 4 Nr. 8 UStG). Verzicht auf Steuerbefreiung ist für
    (1) bis
    (7) möglich (§ 9 UStG).

    2. Umsatzsteuerpflichtige Bankumsätze:
    (1) Vermietung von Schrankfächern;
    (2) Umsätze und Vermittlung der Umsätze von Medaillen und Münzen, die wegen ihres Metallgehaltes oder Sammlerwertes erworben werden oder keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind.

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