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Basiszins

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    im § 247 BGB mit 3,62 Prozent festgelegter Zins, der der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 29.6.2000 dient. Der Basiszinssatz wird halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli an die Veränderungen des Hauptfinanzierungssatzes der EZB angepasst, er beträgt seit 1.1.2009 1,62 Prozent (Bekanntmachung vom 30.12.2008; Bundesanzeiger 2009, Nr. 1 S. 6).

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