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Beleihungsunterlagen

Definition: Was ist "Beleihungsunterlagen"?

Für die Prüfung der Finanzierungsanfrage und die Beleihungsentscheidung der Bank sind Beleihungsunterlagen vorzulegen, z.B. bautechnische Unterlagen, Gesamtkostenaufstellung, Grundbuchauszug, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, Einkommensnachweis, Einheitswertbescheid, Kaufvertrag, Flurkarte, Feuerversicherungsnachweis, Lichtbilder des Objektes, Grenzbescheinigung, Anliegerbescheinigung, Erschließungsbescheinigung usw.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Für die Prüfung der Finanzierungsanfrage und die Beleihungsentscheidung der Bank sind Beleihungsunterlagen vorzulegen, z.B. bautechnische Unterlagen, Gesamtkostenaufstellung, Grundbuchauszug, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, Einkommensnachweis, Einheitswertbescheid, Kaufvertrag, Flurkarte, Feuerversicherungsnachweis, Lichtbilder des Objektes, Grenzbescheinigung, Anliegerbescheinigung, Erschließungsbescheinigung usw.

    Bei fremdgenutzten Immobilien werden ggf. zusätzliche Unterlagen benötigt: 1. Mietverträge: Mietverträge sind eine wichtige Informationsquelle. Sie werden meist auf Basis von Standardmietverträgen erstellt. Insbesondere wenn individuelle Verträge geschlossen wurden, ist darauf zu achten, dass die notwendigen Bestandteile enthalten sind: Mietobjekt, Mietdauer, Mietzins, Betriebskosten und Betriebskostenvorauszahlungen.

    2. Mietgarantie: Eine Mietgarantie ist ein Vertrag über eine vom Verkäufer zugesagte Mindestmiete, die für das erworbene Objekt für eine bestimmte Dauer gegeben wird. Der Garant übernimmt die Differenz zu vereinbarten Mindestmiete, wenn das Objekt nur zu einem geringeren Mietzins oder überhaupt nicht vermietet werden kann.  Die Werthaltigkeit der Mietgarantie ist von der Bonität des Garanten abhängig. Kritisch zu hinterfragen ist in jedem Fall, wenn die Mietgarantie bspw. nicht die tatsächliche Vermietungslage abbildet.

    3. Mietkautionen: Der Vermieter muss die Mietkautionen getrennt von seinem sonstigen Vermögen verwalten.

    4. Wirtschaftsplan: Haushaltsplan eines Verwalters für eine gesamte Wohnanlage oder eines Hauses, bei Eigentümergemeinschaften für ein Kalenderjahr mit dem Ziel, den monatlich zu zahlenden Hausgeldvorschuss als Beitrag zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums des einzelnen Wohnungseigentümers zu ermitteln.

    5. Jahresabrechnung: Nachweis über die tatsächlichen Kosten eines Jahres und Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer. Die Verrechnung der geleisteten Vorschüsse (Hausgelder) bedingen Nachzahlungen oder Erstattungen. Außerdem ist der Saldo der (noch) vorhandenen Rücklagen ersichtlich.

    6. Lastenberechnung: Als Lastenberechnung bezeichnet man eine Übersicht zur Ermittlung der finanziellen Belastung aus einer Immobilieninvestition. Die Lastenberechnung setzt sich zusammen aus dem Kapitaldienst (Zins- und Tilgung bzw. Tilgungsersatz) und der Bewirtschaftung (Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagniskosten).

    7. Protokolle der Jahreseigentümerversammlungen: Als Nachweis über die Funktionalität und das wirtschaftliche Umfeld der Eigentümergemeinschaft.

    8. Wirtschaftlichkeitsberechnung: Die Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt die Investitionskosten, die Finanzierung, sowie die Einnahmen und Ausgaben aus dem Immobilienerwerb und ermittelt das Ergebnis nach der individuellen steuerlichen Situation des Investors.

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