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Bergbaubeschäftigte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Bergbau Beschäftigte. Es gelten besondere rechtliche Vorschriften:
(1) Bundesberggesetz vom 13.8.1980 (BGBl I 1310) m.spät.Änd., durch das die landesrechtlichen Berggesetze (Sonderrecht) aufgehoben wurden; es enthält Sondervorschriften für den Arbeitsschutz;
(2) Vorschriften des BGB (§§ 611 ff.).
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