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Revision von Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) vom 19.10.2017 - 14:39
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom 6.12.2011 (BGBl. I 2515) m.spät.Änd., dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen (§ 1 BQFG). Das Gesetz regelt die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise für bundesrechtlich geregelte Berufe (§ 2 BQFG). Die Länder haben entsprechende Gesetze für landesrechtlich geregelte Berufe erlassen. Das BQFG unterscheidet zwischen reglementierten Berufen, d.h. solchen, bei denen der Berufszugang oder die Ausübung des Berufs durch Gesetz an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden ist, und nicht reglementierten Berufen, bei denen der Berufszugang oder die Ausübung nicht durch Gesetz an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden ist (z.B. die Ausbildungsberufe). Die Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit bei den reglementierten Berufen richtet sich nach dem jeweiligen Fachrecht. Bei den nicht-reglementierten Berufen sind die jeweiligen Kammern zuständig.
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