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beschränkt Steuerpflichtiger
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bezeichnung des Steuerrechts für natürliche und juristische Person, bei der nur Inlandsvermögen und inländische Einkünfte der Besteuerung unterworfen wird (beschränkte Steuerpflicht). Beschränkt steuerpflichtig ist, wer nicht als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft werden kann, i.d.R. also, wer als natürliche Person im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat (§ 1 IV EStG) oder als juristische Person weder den satzungsmäßigen Sitz noch den Ort der Geschäftsleitung im Inland hat (§ 2 I Nr. 1 KStG). Auf die Staatsangehörigkeit kommt es also nicht an; die häufig synonym verwandte Bezeichnung "Steuerausländer" ist also irreführend.
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