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Besichtigungsrecht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vermieter haben nur in wichtigen Ausnahmefällen ein Besichtigungsrecht. So darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, wenn etwas renoviert, repariert oder modernisiert werden soll. Hat der Mieter gekündigt, darf der Vermieter die Räumlichkeiten neuen Miet- oder Kaufinteressenten zeigen. Allerdings muss jede Wohnungsbesichtigung angemeldet werden, außerdem hat der Vermieter auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Vertragsklauseln mit uneingeschränktem Besichtigungsrecht sind unwirksam.
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