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Betriebsmittelkredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebskredit; Handelskredit; Überbrückungskredit; kurzfristiger Kredit an Unternehmen zur Finanzierung des Umlaufvermögens. Mit diesem Kredit wird der Zeitraum zwischen den Waren- und Rohstoffeinkäufen und der Absatz der Produkte überbrückt, die Rückzahlung erfolgt aus den Umsatzerlösen. Im laufenden Produktionsprozess wird dieser Kredit häufig immer wieder neu benötigt und deshalb durch Prolongationen auch länger zur Verfügung gestellt. Betriebsmittelkredite werden von Banken überwiegend als Kontokorrentkredit auf dem laufenden Konto oder als kurzfristige Darlehen (Betriebsmitteldarlehen) vergeben. Gewähren Handelspartner dem Unternehmen Kredite (Lieferantenkredit, Kundenanzahlung), so spricht man von Handelskrediten.
Gegensatz: Investitionskredit (Anlagekredit) zur Finanzierung des Anlagevermögens.
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