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Betriebsmittelkredit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Betriebskredit, Umsatzkredit; Kredit an Unternehmen und Selbstständige zur Deckung eines vorübergehenden Zahlungsmittelbedarfs. Üblicherweise wird der Betriebsmittelkredit zur Finanzierung von Waren- und Rohstoffeinkäufen, der Ausnutzung von Lieferskonti und der Zielgewährung an Abnehmer eingeräumt. Der Betriebsmittelkredit kann in jeder Form des kurzfristigen Bankkredits (i.Allg. b.a.w.-Klausel, zunächst für maximal ein Jahr) gegeben werden; häufig wird er in der Form eines Kontokorrentkredits auf dem laufenden Konto zur Verfügung gestellt. Der Betriebsmittelkredit wird aus Geldeingängen, inbes. den Umsatzerlösen, zurückgezahlt (Self-Liquidating-Charakter).
Gegensatz: Anlagekredit (hinsichtlich Fristigkeit) und Investitionskredit.
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