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Betriebssystem (BS)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sammelbegriff für Programme (Systemprogramme), die den Betrieb eines Computers erst möglich machen; auch als Operating System (OS) bezeichnet. Sie steuern und überwachen das Zusammenspiel der Hardwarekomponenten im Rahmen der Auftrags-, Daten-, Arbeitsspeicher- und Programmverwaltung (bes. die Abwicklung einzelner Anwendungsprogramme, den Zugriff von Prozessen auf bestimmte Ressourcen) sowie der Systemsicherung (Fehlererkennung und -behebung). Das Betriebssystem macht ein Datenverarbeitungssystem erst bedienbar und beherrschbar.

    Bekannte Betriebssysteme: Unix, Linux, Windows für Personal Computer.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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