Betriebssystem (BS)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbegriff für Programme (Systemprogramme), die den Betrieb eines Computers erst möglich machen; auch als Operating System (OS) bezeichnet. Sie steuern und überwachen das Zusammenspiel der Hardwarekomponenten im Rahmen der Auftrags-, Daten-, Arbeitsspeicher- und Programmverwaltung (bes. die Abwicklung einzelner Anwendungsprogramme, den Zugriff von Prozessen auf bestimmte Ressourcen) sowie der Systemsicherung (Fehlererkennung und -behebung). Das Betriebssystem macht ein Datenverarbeitungssystem erst bedienbar und beherrschbar.
Bekannte Betriebssysteme: Unix, Linux, Windows für Personal Computer.
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