Multitasking
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
uneinheitlich verwendeter Begriff aus dem Bereich der Betriebssysteme (BS).
1. Parallelverarbeitung innerhalb eines Programms: Mehrere aufgerufene Programmteile (Tasks) laufen parallel oder quasi-parallel, d.h. ineinander verzahnt, ab; an geeigneten Stellen muss der aufrufende Programmabschnitt auf die Beendigung der „Arbeit” des aufgerufenen Abschnitts warten.
2. Synonym für Mehrprogrammbetrieb, v.a. im Mikrorechnerbereich.
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