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bewegte Lieferung
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Begriff des Umsatzsteuerrechts: Lieferung, bei der der gelieferte Gegenstand im Zuge der Lieferung befördert oder versandt wird. Die Beförderung oder Versendung kann durch den Lieferanten oder durch den Abnehmer erfolgen (Abholung; dieser Fall war früher nicht unter einer bewegten Lieferung erfasst) oder im Auftrag einer dieser Personen durch einen beauftragten Dritten (z.B. Spediteur). Es spielt keine Rolle, ob sie an die Adresse des Kunden geht oder an einen anderen von ihm benannten beauftragten Empfänger (z.B. Reihengeschäft). Die bewegte Lieferung ist i.d.R. nach den Vorschriften desjenigen Staates zu versteuern, in dem die Beförderung bzw. Versendung der Ware beginnt (§ 3 VI UStG).
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