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Blitzschlag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Blitzschlag ist die während eines Gewitters stattfindende elektrische Entladung atmosphärischen Ursprungs. Die Gefahr Feuer enthält Schäden durch direkten Blitzschlag und Blitzschlagfolgeschäden.

    2. Merkmale: Beim direkten Blitzschlag werden zündende und kalte Blitzschläge unterschieden. Zündende Blitzschläge können durch frei werdende Wärme Brände entstehen lassen, der kalte Blitzschlag führt häufig durch Verdampfung von Wasser zur Absprengung von Gebäudeteilen.

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