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Blitzschlag
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1. Begriff: Während eines Gewitters stattfindende elektrische Entladung atmosphärischen Ursprungs. Der Blitzschlag ist eine versicherte Gefahr in der Feuerversicherung.
2. Merkmale: Unterschieden werden zündende und nicht zündende (kalte) Blitzschläge. Der Einschluss in der Feuerversicherung bezieht sich im Wesentlichen auf Schäden durch nicht zündende Blitze, die z.B. Sengschäden oder (durch Verdampfung von Wasser) Mauerwerksrisse bis hin zur Absprengung von Gebäudeteilen verursachen. Schäden infolge eines zündenden Blitzes sind alleine wegen des resultierenden Brands in der Feuerversicherung gedeckt.
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