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börsengängige Wertpapiere

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Börsengängigkeit bedeutet die Handelbarkeit eines Wertpapiers an der Börse. Sie ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden:
    (1) die Fungibilität des Wertpapiers, d.h. seine Vertretbarkeit durch ein anderes Wertpapier derselben Art und desselben Ausstellers;
    (2) den Umfang des an der Börse zugelassenen Kapitals, der die Liquidität des Wertpapiers beeinflusst (Marktkapitalisierung);
    (3) das Standing der emittierenden AG.

    Vgl. auch Börsennotierung.

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