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Bruttodividende

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens von 1977 bis 2000; Dividende, die im Gegensatz zur Bardividende den körperschaftsteuerlichen Anrechnungsanspruch einschließt. Bei einer Bardividende von 70 und einem Anrechnungsanspruch von 3/7 betrug die Bruttodividende also 100.

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