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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. BBR; Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit Sitz in Bonn und Berlin. Hervorgegangen aus einer Zusammenlegung der Bundesbaudirektion (BBD) und der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (BfLR).
    a) Die Bauabteilungen betreuen seit dem 1.1.2009 unter Integration der Bundesbaugesellschaft Berlin die Bundesbauten im In- und Ausland.
    b) Der Wissenschaftliche Bereich ist seit dem 1.1.2009 unter Integration des Instituts für die Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken (IEMB) zu einem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im BBR zusammengefasst. Es berät die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und des Bauwesens.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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