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Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg); Sitz in Koblenz, Außenstelle in Berlin-Schönweide. Errichtet durch Erlass des Bundesverteidigungsministers vom 25.9.1958.

    Aufgabe: Bedarfsgerechte Ausstattung der Bundeswehr mit moderner Technik zu wirtschaftlichen Bedingungen.

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