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Bundesnotarkammer (BNotK)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Körperschaft des öffentlichen Rechts, Sitz in Berlin.

    Aufgaben: Berufsständische Vertretung der Notare auf Bundesebene sowie deren Repräsentation in der Bundesrepublik Deutschland; Erstellung von Gutachten; Aufstellung von Ausbildungsrichtlinien.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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