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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit (BMG); Sitz in Köln.

    Aufgaben: Information und Motivation der Bevölkerung zu gesundheitsgerechtem Verhalten und zur Krankheitsverhütung; Aus- und Fortbildung auf der Gebiet der Gesundheitserziehung; Koordinierung der gesundheitlichen Aufklärung im Bundesgebiet sowie Zusammenarbeit mit dem Ausland.

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