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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    frachtfrei versichert ... benannter Bestimmungsort; Carriage and Insurance Paid to ... Named Place of Destination; Vertragsformel der von der ICC entwickelten Incoterms für Außenhandelsgeschäfte. Wichtigste Verpflichtungen der Parteien bez. Lieferung, Gefahrenübergang und Kostenteilung gemäß den Incoterms 2000:
    (1) Verpflichtungen des Verkäufers: (a) Lieferung: Diese Klausel bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm verpflichteten Frachtführer zur Beförderung an den benannten Bestimmungsort übergibt.

    (b) Der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern.

    (c) Der Verkäufer hat die Transportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports zu beschaffen und die Versicherungsprämie zu bezahlen. Der Verkäufer ist jedoch nur verpflichtet, eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen.

    (d) Diese Vertragsklausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen.


    (2) Verpflichtungen des Käufers: (a) Der Käufer hat alle Gefahren sowie alle zusätzlichen Kosten zu tragen, die auf Ereignisse nach Lieferung der Ware gemäß den Punkten 1(a) bzw. 1(b) zurückzuführen sind.

    (b) Werden mehrere aufeinander folgende Frachtführer für die Beförderung zum benannten Ort eingesetzt, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben worden ist.


    (3) Anwendung: Diese Vertragsformel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports.

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