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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Behälter; genormtes, dauerhaftes Transportgefäß im Güterverkehr (Containerverkehr), das leicht zu be- und entladen, sicher zu verschließen und zwischen verschiedenen Transportmitteln als Ladeeinheit umzuschlagen ist (kombinierter Verkehr). Größte Bedeutung haben heute die weltweit einsetzbaren Übersee-Container, auch ISO-Container, die für den Transport mit Schiffen, Schienen- und Straßenfahrzeugen geeignet sind. Der Standardtyp nach den Normen der ISO ist ein spritzwasserdichter Stahlkasten mit Stirnwandtür, der gefüllt mind. sechsfach stapelbar ist. Er hat genormte Eckbeschläge zur Befestigung auf Transportmitteln und als Angriffpunkte für Umschlagsgeräte und Außenmaße bei Höhe und Breite von je 8 Fuß und einer Länge von i.d.R. 20, 30 oder 40 Fuß. Spezialausführungen dieser Container sind z.B. Thermo-Container und Tank-Container.

    Die nur in Europa einsetzbaren Binnen-Container sind dem innereuropäischen Schienen-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr angepasst und ermöglichen die Füllung mit Paletten des europäischen Palettenpools durch leichte Veränderungen der Außen- und Innenmaße bei Einhaltung der ISO-Normen für Längen und für Eckbeschläge.

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