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DATEV

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Datenverarbeitungsorganisation für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft; Sitz in Nürnberg. DATEV bearbeitet in seinem Rechenzentrum u.a. Finanzbuchhaltung, Kostenstellenrechnung, Mahnwesen, Lohnbuchhaltung und Bilanzerstellung für die Klienten seiner Mitglieder und verfügt darüber hinaus über eine Steuerrechts-Datenbank. Die Datenkommunikation mit den speziell ausgestatteten Datenstationen der Mitglieder erfolgt über öffentliche Netze.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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