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Deferred Payment Akkreditiv

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Dokumentenakkreditiv (Akkreditiv), bei dem der Begünstigte (im Gegensatz zum Sichtakkreditiv) dem Akkreditiv-Auftraggeber (Importeur) ein Zahlungsziel einräumt und erst nach einer bestimmten Frist nach Dokumentenaufnahme Anspruch auf Zahlung hat, und zwar an dem nach den Akkreditivbedingungen bestimmbaren Datum (z.B. 90 Tage nach Warenversanddatum). Die Auszahlung erfolgt zu einem späteren, nach den Akkreditvbedingungen genau bestimmbaren, um die sog. Nachsichtfrist hinausgeschobenen Fälligkeitstag. Der Exporteur kann auf diese Weise dem Importeur ein Zahlungsziel gewähren ohne die Sicherheit des abstrakten Zahlungsversprechens der eröffnenden Bank zu verlieren.

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