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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Internationale Bezeichnung für eine Versorgungsregelung in der  betrieblichen Altersversorgung (baV), bei der sich der Arbeitgeber verpflichtet, einen definierten Beitrag zugunsten einer Versorgung des Arbeitnehmers aufzuwenden. Die Verpflichtung des Arbeitgebers erschöpft sich in der Beitragszahlung (siehe  Beitragszusage). In Deutschland ist dies in der reinen Form keine bAV. Antonym: Defined Benefit.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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