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Revision von Dekort vom 17.09.2009 - 13:24
Dekort
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Decort. 1. Zahlungsabzug für mangelhafte Ware.
2. Kassaskonto im Großhandel.
3. Rabatt im Auslandsgeschäft, den der Exporteur erhält, dem der Lieferer die Rechnung zu Listenpreisen ausstellt.
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