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Deport

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Terminabschlag, Kursabschlag. 1. Bei Wertpapiertermingeschäften: Kursabschlag bei der Prolongation von Termingeschäften für das Leihen der Stücke (Deportgeschäft). Der Baissier leiht sich die zur Erfüllung eines Verkaufs erforderlichen Stücke, um eine erwartete, aber noch nicht eingetretene Kursbesserung abwarten zu können. Wenn Stückmangel besteht, d.h. allg. auf Baisse spekuliert wird, kann Deport gewährt werden. Der Baissier gibt beim nächsten Termin die ausgeliehenen Stücke mit einem Deport zurück.

    2. Bei einem Devisentermingeschäft: absolute Differenz zwischen Kassakurs und niedrigerem Terminkurs.

    Beispiel: Ein deutscher Exporteur verkauft am 1. Juli (Kassakurs: 1,15 US-Dollar für 1 Euro) eine auf Dollar lautende Forderung zum 30. September zu einem Kurs von 1,12 US-Dollar für 1 Euro (Terminkurs); der Deport beträgt 0,03 US-Dollar je Euro. Ein Depot für eine Währung entsteht durch Zinsdifferenzen, da z.B. eine Währung mit höheren Zinsen (Zinsen auf Euro größer Zinsen auf US-Dollar) per Kasse nachgefragt, aber per Termin angeboten wird. Im Beispiel liegt somit für den Euro ein Deport vor.

    Ähnlich: Backwardation.

    Anders: Swapsatz.

    3. Gegensatz: Report.

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