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Zentralverband gewerblicher Verbundgruppen e. V. (ZGV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    mit Sitz in Berlin ist die Spitzenorganisation mittelständischer Kooperationen aus Handel, Handwerk und dem Dienstleistungsbereich. In ihm sind rund 300 Verbundgruppen mit rund 200.000 Mittelstandsunternehmen in 6 Landesverbänden vertreten. Der ZGV entstand 1992 durch Fusion des Zentralverbandes der genossenschaftlichen Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen e.V. (ZENTGENO) und der Bundesvereinigung Deutscher Einkaufs- und Verbundgruppen des Handels e.V. (BEV). In 45 Wirtschaftszweigen wurde im Kooperationsgeschäft zwischen den Zentralen der Verbundgruppen und deren Mitgliedern ein Umsatz von über 120 Mrd. Euro (2007) erzielt. Der Gesamtumsatz der dem ZGV angeschlossenen mittelständischen Unternehmen belief sich auf 350 Mrd. Euro. In seiner Funktion als Unternehmensverband nimmt der ZGV alle Verbandsfunktionen (Einflussnahme auf die Wirtschafts- und Branchenpolitik, Information für die Mitglieder, brachenbezogener Wissensaustausch in Erfa-Gruppen, Weiterbildung der Mitglieder und der Beschäftigten, Öffentlichkeitsarbeit für den gewerblichen Mittelstand u. a.) wahr. Als Arbeitgeberverband tritt der ZGV insofern auf, als seine Mitglieder freiwillig die trarifrechtlichen Leistungen der Landesverbände in Anspruch nehmen können. Eine verbandsinterne Funktion des ZGV ist auch in der Unternehmensberatung der Mitgliederbetriebe, etwa in Fragen von Fusionen, kartellrechtlichen und kooperationsstrategischen Themen und der Zentralregulierung zu sehen.

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