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Deutsche Finanzagentur

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die "Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH" (Deutsche Finanzagentur) ist hervorgegangen aus der Bundesschuldenverwaltung, die aufgrund des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes vom 11.12.2001 in Bundeswertpapierverwaltung umbenannt wurde, deren Aufgaben die Deutsche Finanzagentur übernommen hat. Die Deutsche Finanzagentur ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Gegründet 2000, Sitz: Frankfurt am Main. Nach § 1 des Bundesschuldenwesengesetzes (BSchuWG) vom 12.7.2006 (BGBl I 1466) können der Deutschen Finanzagentur durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen u.a. übertragen werden.

    1. Aufnahme von Krediten für den Bund und seine Sondervermögen und Maßnahmen der Portofoliosteuerung und zur Markpflege.

    2. Verwaltung der Schulden und Finanzierungsinstrumente des Bundes.

    3. Führung des Bundesschuldbuchs.

    4. Abschluss von Geschäften zur Steuerung der Liquidität.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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