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Deutsche Kernreaktor Versicherungsgemeinschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherungspool der die Kernreaktor-Haftpflichtversicherung betreibenden Erst- und Rückversicherer mit Sitz in Köln. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, 1957 gegründet. Zweck ist gemäß der Satzung i.d.F. vom 9.11.1979 die Gewährung von Versicherungsschutz gegen die mit der Errichtung und dem Betrieb von Kernreaktoren und ähnlichen Anlagen verbundenen Gefahren.

     

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